Hofer Schriften + Grafik
Nachfolger Michael Herzig
Ziegelgut 3D
3400 Burgdorf
Telefon 034 423 00 01
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hofer Schriften und Grafik, Nachfolger Michael Herzig, Ziegelgut 3D, 3400 Burgdorf (nachfolgend «HSG») genannt.
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für sämtliche Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen, Rechnungen und sonstigen Leistungen von HSG, soweit nicht
schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden oder nicht zwingend gesetzliche Vorschriften eine andere Regelung vorschreiben. Die Abgabe einer Bestellung schliesst die Anerkennung dieser AGB
durch den Kunden ein. Der Kunde verzichtet hiermit darauf, seine eigenen Geschäftsbedingungen geltend zu machen.
Offerten
Ohne anders lautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten
Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender
Unterlagen erfolgen, gelten grundsätzlich als Richtpreisofferten. Eine definitive Offerte erfolgt bei Auftragserteilung. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 60 Tagen.
Aufträge
Aufträge sind grundsätzlich nur dann bindend, wenn Sie von HSG schriftlich bestätigt sind. Ausreichend ist hierbei eine schriftliche Bestätigung per E-Mail durch den Auftragnehmer. Ein Auftrag
gilt bereits dann als erteilt, wenn eine Bestellung eingeht. Etwaige von der jeweils gültigen Preisliste abweichende Preisabsprachen erreichen erst dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich vom
Auftragnehmer bestätigt wurden (Auftragsbestätigung). Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter ist und bleibt der Besteller weiterhin Vertragspartei und damit Schuldner bis zur vollständigen
Bezahlung der Leistung. Dies gilt auch für etwaige Verzugskosten (Zins, Inkassokosten).
Ausführung des Auftrages
Der Auftragnehmer führt die Aufträge, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, auf Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten Druckdaten aus. Die Druckdaten/ Vorlagen sind gemäss den
Vorgaben und Datenformaten des Auftragnehmers anzuliefern. Sollte der Auftraggeber Druckdaten/Vorlagen in anderen als vom Auftragnehmer angegebenen Druckdaten anliefern, so übernimmt der
Auftragnehmer keinerlei Gewährleistung für eine fehlerfreie Ausführung des Auftrages.
Preise
Grundsätzlich gelten die Preise gemäss Auftragsbestätigung, es sei denn, es wurde ein anderer Preis ausdrücklich und schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigt. Alle Preise sind, sofern nicht
anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten. Verpackungsmaterial im üblichen Rahmen ist in den Preisen enthalten, es sei denn, der Aufraggeber wird auf andere
Bedingungen hingewiesen. Preise verstehen sich vorbehaltlich eventueller Materialpreis- oder Lohnerhöhungen, welche vor Fertigstellung des Auftrages erfolgen könnten.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden gegen Vorauszahlung oder gegen Rechnung. Wenn Zahlung per Rechnung vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt und ohne
Abzug zu begleichen. Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, so wird ein Verzugszins in Höhe von 5%
erhoben. Etwaige Mahn-/Inkassokosten sind ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche durch den Auftragnehmer gelieferten Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HSG.
Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn diese vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden und die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Daten, Gut zum Druck usw.) zum
vereinbarten Zeitpunkt beim Auftragnehmer eintreffen. Ebenso gelten die zugesicherten Liefertermine nur bei fristgerechter Bezahlung (Vorauszahlung). Die bei Auftragsannahme bestätigten
Liefertermine sind ca.-Angaben. Weisen die gelieferten Druckdaten nach Bestätigung eines Liefertermins Mängel auf, so ist der Auftragnehmer nicht mehr an die Lieferfrist gebunden. Gleiches gilt
bei verspäteter Druckfreigabe durch den Auftraggeber, Gerät die HSG unverschuldet in Lieferverzug, z.B. durch Arbeitsniederlegung, Streik, höhere Gewalt, Krieg, Energie- oder Materialmangel,
durch Verzugs- und Vertragsverletzung Dritter (z.B. Zulieferer, Lieferanten) sowie durch alle Fälle höherer Gewalt, so berechtigt dies den Auftraggeber nicht, vom Vertrag/ Bestellung
zurückzutreten, und/ oder HSG für etwaige Schadensersatzforderungen in Anspruch zu nehmen. Bei Lieferverzug der eindeutig und nachweislich durch den Auftragnehmer verschuldet wurde, haftet dieser
maximal bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn ein schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigter Liefertermin vorliegt.
Abnahmeverzug
Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zu fakturieren und etwaige Lagerkosten
(auch von Dritten) sowie etwaige Entsorgungskosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Skizzen, Entwürfe, Provisorien
Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Provisorien, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Auftrag/Druckauftrag/Produktionsauftrag erteilt wird.
Urheberrechte
Der Auftragnehmer behält sich alle Rechte (Copyright) für im Auftrag erbrachte kreative Leistungen, insbesondere die Erstellung von graphischen Entwürfen, Layout, Bild- und Textmarken usw., vor.
Der Auftraggeber entlohnt mit seinem Entgelt nur die Dienstleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, und nicht das Recht zur weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann
der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegen ein schriftlich vereinbartes Entgelt übertragen, welches erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber übergeht.
Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Druckdaten, Bild- und Textvorlagen, Logos, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung
und der Annahme, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für Archivdaten und deren Wiederbenutzung. Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge die vom
Auftragnehmer erstellten Arbeitsunterlagen (Filme, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw) und Werkzeuge (Stanzformen usw.) bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
Werbung
Der Auftragnehmer behält sich vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden oder diese für Eigenwerbung so zum
Beispiel auf der eigenen Website hoferschriften.ch zu verwenden.
Mehraufwand
Vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten gegenüber dem Angebot verursachten Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. –bearbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträger oder Text-/
Bilddaten sowie die mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Autokorrekturen
Autokorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in offerierten Preisen nicht enthalten und werden dem Auftraggeber ggf. in Rechnung
gestellt.
Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.) bleiben
vorbehalten. Soweit dem Auftragnehmer durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Auftraggeber.
Mehr- oder Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% - können ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die
effektiv gelieferte Menge fakturiert.
Vom Auftraggeber geliefertes Material
Vom Auftraggeber beschafftes Material ist dem Auftragnehmer frei Haus zu liefern. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können
(Qualität und Quantität). Dazu gehört auch die Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers ab 3400 Burgdorf, BE und erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse und auf dessen Rechnung. Eine etwaige nachträglich
vereinbarte abweichende Lieferadresse muss vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sollte bei
Übergabe der Ware durch Post, Spedition, Kurier etc. eine äusserlich sichtbare Beschädigung der Ware ersichtlich sein, so darf diese nur dann angenommen werden, wenn diese Mängel schriftlich beim
Transportunternehmen an Ort und Stelle festgehalten werden. Nachträglich eingereichte Schadensmeldungen
werden nicht berücksichtigt.
Mängelrüge, Rückgabe
Der Auftraggeber prüft nach Erhalt die gelieferte Ware sorgfältig. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 10 Tagen nach Empfang schriftlich zu
erfolgen. Für später gemeldete Mängel haftet der Auftragnehmer nicht mehr. Bei berechtigter Mängelrüge, welche innerhalb der vereinbarten Frist beim Auftragnehmer eingegangen ist und eindeutig
und zweifelsfrei vom Auftragnehmer zu verantworten sind, verpflichtet sich der Auftragnehmer zu entsprechender Nachbesserung oder entsprechender Ersatzleistung in einer angemessenen Frist. Der
Auftraggeber
gewährt dem Auftragnehmer dieses Recht bereits mit Auftragserteilung. Weitere Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Bei unfreien Rücksendungen an den Auftragnehmer wird die
Annahme verweigert. Diese dürfen nur in schriftlicher Absprache mit dem Auftragnehmer erfolgen. Für eine vereinbarte Rücksendung ersetzen wir nur den jeweils günstigsten Versandweg. Bei farbigen
Reproduktionen sind geringe Abweichungen in allen Herstellungsverfahren möglich und können vom Auftraggeber nicht beanstandet werden.
Haftungsbeschränkungen
Dem Auftragnehmer übergebene Manuskripte, Datenträger, Lithos, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt
behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige
weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, Terminverzögerungen oder Missverständnissen wird, vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom
01.01.1994, gegenüber dem Endverbraucher wegbedungen. Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus Verzug oder aus Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten nur, soweit diese Schäden voraussehbar
sind. Die Haftung des Auftragnehmers ist zudem ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber oder Dritte an der gelieferten Ware Veränderungen vornimmt.
Bei elektronischen Daten und Datenübernahme
Für vom Kunden angelieferte Daten (über Datenträger oder Internet), die inhaltlich fehlerhaft, qualitativ mangelhaft oder unvollständig sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Verantwortung.
Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckprodukts entstehen. Eine
Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu verarbeitenden Dateien wird vom Auftragnehmer nicht übernommen. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf von ihm verursachte
Fehler.
Datenspeicherung
Die Druckdaten werden nach Lieferung der Ware ein Jahr lang aufbewahrt. Vom Kunden gelieferte Datenträger werden nicht retourniert, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Risiken einer
späteren einwandfreien Bereitstellung, insbesondere aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken, trägt der Auftraggeber. Aufbewahrung der Arbeitsunterlagen Eine Pflicht zur Aufbewahrung von
Arbeitsunterlagen
(Dateien, Negative, Farbauszüge, Fotolithos, Nutzenfilme, Satz, Abzüge sowie Werkzeuge) besteht ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung nicht. Kontroll- und Prüfdokumente (Gut zum Druck)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Plots, Kopien, Dateien usw) auf Fehler zu überprüfen und
diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben.
Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 3400 Burgdorf, BE. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Druckortes bzw. des Ausführungsortes zuständig, sofern keine andere
Abmachung getroffen wurde. Anwendbar ist schweizerisches Recht.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der o.g. Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, bleiben alle anderen Bedingungen hiervon unberührt. Die unwirksame/n Bedingungen werden durch die gesetzlichen
Bestimmungen ersetzt.
3400 Burgdorf BE, 1. Juni 2018
Hofer Schriften und Grafik
Nachfolger Michael Herzig
Ziegelgut 3D
3400 Burgdorf
Telefon 034 423 00 01
info@hoferschriften.ch
www.hoferschriften.ch
Haftungsausschluss
Hofer Schriften + Grafik, 3400 Burgdorf übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und
Vollständigkeit der Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der
Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen. Alle Angebote sind unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu
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